Muss ich eine mir bekannt gewordene Straftat anzeigen?

Es besteht keine allgemeine Anzeigepflicht. Die Polizei, die Strafgerichte, das Haftgericht und die Staatsanwaltschaft müssen aber alle Straftaten anzeigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung bekannt werden. Medizinalpersonen haben ebenfalls eine Anzeigepflicht bei aussergewöhnlichen Todesfällen.
Die Behörden und Angestellten des Kantons und der Gemeinden sind zur Mitteilung an die Staatsanwaltschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, wenn ihnen in ihrer amtlichen Tätigkeit konkrete Verdachtsgründe für ein von Amtes wegen zu verfolgendes Verbrechen oder Vergehen bekannt werden.

 

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