Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht?
Zu Beginn der Strafuntersuchung ist die Akteneinsicht grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Die vollständige Akteneinsicht wird jedoch spätestens bei Abschluss der Strafuntersuchung gewährt.
Zu Beginn der Strafuntersuchung ist die Akteneinsicht grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Die vollständige Akteneinsicht wird jedoch spätestens bei Abschluss der Strafuntersuchung gewährt.