Deponierung

Hinterlegung der Kontrollschilder (Deponierung)

Kontrollschilder können uns jederzeit abgegeben oder per Post zugestellt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist bei Hinterlegung der Kontrollschilder nicht erforderlich, wenn das gleiche Fahrzeug wieder eingelöst wird.

Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe der Schilder folgenden Tag an. Bereits bezahlte Verkehrsabgaben werden gutgeschrieben und auf Verlangen zurückerstattet.

Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 12 Monate für den im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kontrollschilder für die Neuzuteilung an einen neuen Fahrzeughalter freigegeben.

Gegen eine Gebühr von Fr. 50.00 kann auf Gesuch hin die Schilderdeponierungsfrist einmalig um 12 Monate verlängert werden.

Hinweis

Die Motorfahrzeugkontrolle führt keine Liste über deponierte Kontrollschilder. Der Halter ist selber verantwortlich, dass seine Schilderdeponierungsfrist nicht abgelaufen ist.