Fasnacht

Seit mehreren Jahren wird die Betriebssicherheit der Fasnachtswagen mit der Eigendeklaration bestätigt. Damit haben die Wagenbauer und die Sicherheitsverantwortlichen der Fasnachtscliquen eine grosse Verantwortung übernommen.

Mit den Umzugsverantwortlichen der Stadt Solothurn und Olten werden die Sicherheitsvorschriften jährlich besprochen und allenfalls angepasst. Dadurch wird der Sicherheitsstandart auf einem hohen Niveau gehalten. Damit die Fasnacht unfallfrei durchgeführt werden kann, müssen die Bedingungen des Leitfadens eingehalten werden. Dazu führt die Motorfahrzeugkontrolle Info-Veranstaltungen durch.

Die Experten der MFK beraten Sie gerne bei Fragen zur Fasnacht. Ebenfalls können die entsprechenden Merkblätter hier heruntergeladen werden.

Die Fasnachtswagen müssen betriebssicher sein. Für die Sicherheit der Zuschauer werden an den Fahrzeugen die sogenannten Schürzen verlangt. Damit wird verhindert, dass keine Kinder unter die Räder gelangen können. Mit Absperrbändern zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wird eine weitere Gefahrenquelle gesichert. Die Abmessungen und die Gewichte der Fahrzeuge müssen eingehalten werden. Für die Anhänger werden durchgehende Bremsen verlangt und auf den Fahrzeugen muss mindestens ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Mit Radwächtern wird die Sicherheit der Zuschauer weiter erhöht. Mitglieder der Cliquen und der Zünfte die vorne, hinten und jeweils seitlich die Fasnachtswagen überwachen.

Die Wagenbauer bestätigen mittels Eigendeklaration, dass die Auflagen eingehalten werden. Mit einer Ausnahmebewilligung können die Fasnachtswagen zum Umzug zugelassen werden.