Halterwechsel

Einen Halterwechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen.

Die Kontrollschilder dürfen nicht...

...auf einen neuen Halter übertragen werden, ausgenommen:

  • Auf den Ehepartner oder bei Zusammenschlüssen, Aufteilungen und Wechsel der Rechtsform von Unternehmungen, die im Handelsregister eintragungspflichtig oder eintragungsbedürftig sind
  • Wenn eine Verzichtserklärung des bisherigen Halters vorliegt und die entsprechende Gebühr gemäss Regierungsratsbeschluss bezahlt ist. Die Gebühr ist auf der Verzichtserklärung aufgeführt.

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:

  • Fahrzeugausweis
  • Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt).

Hinweis

Für welche Kontrollschilder ein Übertrag möglich ist, entnehmen Sie bitte der Verzichtserklärung. Im Zweifelsfall rufen Sie uns an.