Leitbild der JUGA

Die Jugendanwaltschaft ist Teil der kantonalen Verwaltung, Sie ist untersuchende, richterliche und vollziehende Behörde mit eigenem Sozialdienst. Sie ist zuständig für die Durchführung von Kinder- und Jugendstrafverfahren. 

Zielsetzung

Wir, die Mitarbeitenden der Jugendanwaltschaft, vertreten die geltende Rechtsordnung gegenüber straffälligen Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen, gegenüber Geschädigten und der Öffentlichkeit.

Unser Ziel ist das Vermeiden strafbaren Verhaltens von Kindern und Jugendlichen. Wir fördern ihre Kompetenzen im Hinblick auf ihre Übernahme von Eigenverantwortung und Selbständigkeit.

Wir arbeiten konfrontativ, ressourcen- und systemorientiert.

Wir gehen von der bestehenden Situation der KlientInnen und ihrem Umfeld aus. Dabei erkennen und akzeptieren wir, dass es nicht für alle geeignete Angebote und Lösungen gibt.

Verantwortung

Wir sind uns bewusst, dass wir in der Ausübung staatlicher Autorität eine grosse Verantwortung tragen.

Wir achten und schützen die Rechte und Würde aller Beteiligter.

Führung

Die Leitung handelt nach einem Leitungskonzept, welches sie regelmässig mit Hilfe einer aussenstehenden Fachperson überprüft.

MitarbeiterInnen

Alle MitarbeiterInnen verfügen über eine qualifizierte Grundausbildung in ihrem Arbeitsbereich. Individuelle Weiterbildung ist erforderlich und wird gefördert.

Die MitarbeiterInnen der verschiedenen Fachbereiche arbeiten vernetzt. Sie beteiligen sich im Team und als Einzelpersonen aktiv an der Quialitätssicherung.

Zusammenarbeit im Team

Wir kommunizieren offen. Gegenseitige Kritik üben wir in konstruktiver Form.

Alle MitarbeiterInnen tragen mit ihren beruflichen und persönlichen Ressourcen zur Erreichung der gemein-samen Zielsetzung bei. Wir respektieren und schätzen die anderen MitarbeiterInnen und deren Arbeit.

Sicherheit der MitarbeiterInnen

Die Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt betrifft die Jugendanwaltschaft als Ganzes und hat rechtliche Folgen.

Die Jugendanwaltschaft verfügt über ein Sicherheitskonzept.

Schweigepflicht und externe Kommunikation

Wir nehmen den Anspruch von TäterInnen, Opfern und weiteren Beteiligten auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte ernst.

Wir halten die Beteiligten über den Stand unserer Verfahren auf dem laufenden, soweit bei diesen ein be-rechtigter Anspruch besteht.

Wir informieren die Öffentlichkeit sachlich über unsere Arbeit. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit wollen wir Verständnis für die Anliegen der Jugend wecken. Wir stellen bei Bedarf unsere Erfahrungen in Bezug auf Prävention zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden

Ziel der Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden ist die optimale Förderung der Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sowie ihres Umfeldes.

Als Auftraggeberin erwarten wir von den mit dem Massnahmenvollzug betrauten Institutionen professionelles und zielgerichtetes Arbeiten. Die Qualitätsprüfung erfolgt im Einzelfall laufend.