Spiel- und Sportgeräte

Inline-Skates, Skateboards, Kickboards, Snakeboards, Rollschuhe und ähnliches werden von Kindern und Jugendlichen mehr oder weniger sicher im Strassenverkehr bewegt. Um Unfälle und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern und der Polizei zu vermeiden, sollte man folgende Punkte beachten:

  • Grundsätzlich darf man sich mit Spiel- oder Sportgeräten nicht auf eine Fahrbahn begeben. Ausgenommen sind verkehrsarme Strassen, welche praktisch nur von Anwohnern benützt werden und keinen Durchgangsverkehr aufweisen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer dürfen aber auch hier weder behindert noch gefährdet werden.
  • Spiel- und Sportgeräte dürfen grundsätzlich auf den für Fussgänger bestimmten Flächen und auf Radwegen benutzt werden. Fahrbahnen dürfen maximal im Schritttempo überquert werden. Auf Radwegen ist die Fahrtrichtung für Fahrräder einzuhalten. Auf Radwegen und Fahrbahnen besteht bei Dunkelheit eine Beleuchtungspflicht.
  • Fussgängern ist der Vortritt zu gewähren. Auf sie ist besonders Rücksicht zu nehmen.