Jugend und Gewalt

Null Toleranz gegenüber Jugendgewalt!

Der Begriff Jugendgewalt hat in den letzten Jahren sehr an Aktualität gewonnen. Zeitungen und Medien berichten fast täglich darüber. Bei Gewaltdelikten, die von Jugendlichen ausgeführt wurden, ist die öffentliche Sensibilität stark erhöht. 

Unter Jugendgewalt versteht die Jugendanwaltschaft Bedrohungen, Tätlichkeiten, Körperverletzungen und mutwillige Sachbeschädigungen, begangen durch Jugendliche.

Die Täterschaft ist vorwiegend männlich, hat meist eine schlechte Schulbildung und eine schwierige berufliche Perspektive. Häufig spielt der Konsum von Alkohol mit eine Rolle.

Erst mit einer Strafanzeige bei der Polizei kann sich die Jugendanwaltschaft mit den jugendlichen Tätern auseinandersetzen. Wer beim Thema Jugendgewalt keine Anzeige erstattet, wegsieht und nur die "Faust im Sack" macht, schont in erster Linie den Täter. Für eine Anzeige muss man den Täter nicht namentlich kennen.

Mit der Anzeige erhalten die Geschädigten auch die notwendigen Informationen zum Opferhilfegesetz und eine Geschädigteninformation der Jugendanwaltschaft.