Landerwerb

Planausschnitt eines Landerwerbsplanes

Im Strassenbau werden immer Grundeigentumsrechte tangiert. Die Aufgabe des Beauftragten für Landerwerb im Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) ist es, dabei eine für alle Seiten faire Lösung zu finden.

Wenn Strassen neu erstellt, ausgebaut und umgestaltet oder baulich unterhalten werden, ist immer in irgendeiner Form auch Grundeigentum betroffen. Das Grundeigentumsrecht ist bekanntlich eines der höchsten Güter, entsprechend wird es geschützt und wenn nötig verteidigt. Deshalb versucht der Landerwerbsbeauftragte im AVT, mit Landeigentümern, die von einem Bauvorhaben des Kantons betroffen sind, eine faire Vereinbarung zu treffen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer für seine Einbusse oder seinen Verlust angemessen entschädigt wird. Er sollte nach dem Eingriff in der selben ökonomischen Situation sein wie vorher – also weder ärmer noch reicher.

Der Kanton erwirbt jedoch nicht nur Land, wenn er Verkehrsprojekte ausführen will. Er ist selber auch Grundeigentümer und verkauft, vermietet und verpachtet Grundstücke oder erteilt Baurechte. Für die Abwicklung dieser Geschäfte ist ebenfalls das Amt für Verkehr und Tiefbau zuständig.