Finanzierung

Damit die Leistungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung erbracht werden können, ist Geld nötig. Die Finanzierung basiert auf zwei Systemen.

Verursacherprinzip

Es ist naheliegend, dass diejenigen, die Wasser nutzen oder Abwasser erzeugen, auch die Kosten zu tragen haben. Diese Grundregel wird Verursacherprinzip genannt.

Spezialfinanzierung

Ein weiteres Prinzip sind die vom allgemeinen Gemeindehaushalt getrennten Rechnungen für Wasser und Abwasser, die sogenannten Spezialfinanzierungen. Sie verfolgen zwei Ziele:

  1. Einnahmen aus Gebühren können nur für den bestimmten Zweck eingesetzt werden, nämlich die Leistungserbringung der Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung.
  2. Die Höhe der Einnahmen deckt die Kosten. Über einen Zeitraum von 5 Jahren ist die Rechnung ausgeglichen. Gewinne oder Verluste werden nicht erwirtschaftet.