Auflage nach Art. 20 UVPV

Die öffentliche Auflage gemäss Art. 20 UVPV ist nach der Genehmigung des Gestaltungsplanes notwendig. Die Auflage, die durch den Regierungsrat durchgeführt wird, dauert 10 Tage. Dabei kommen folgende Akten zur Auflage:

  • Entscheid des Gemeinderates über den Gestaltungsplan
  • Regierungsratsbeschluss (Genehmigung des Gestaltungsplanes)
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
  • Beurteilungsbericht der kantonalen Umweltschutzfachstelle