Stellungnahme zum Pflichtenheft

Die Voruntersuchung und das Pflichtenheft sind direkt dem Amt für Umwelt (AfU) einzureichen. Das AfU bedient dann seinerseits die verschiedenen kantonalen Amtsstellen. Es ist sinnvoll, wenn die Dokumente in mehreren Papier-Exemplaren und in elektronischer Form (PDF-Datei) eingereicht werden; damit können die verschiedenen Amtsstellen gleichzeitig die Projektunterlagen bearbeiten (Anzahl der Exemplare mit Teilprojektleiter Umwelt absprechen!).

Im Sinne von Artikel 8 Abs. 3 UVPV verfasst das AfU eine Stellungnahme der kantonalen Verwaltung. Ab Eingang des Pflichtenheftes stehen für die Erarbeitung dieser Stellungnahme 2 Monate zur Verfügung.

In Ausnahmefällen zieht das Amt für Umwelt (selbständig) weitere Akteure bei:

  • Wenn das Vorhaben auch einen Nachbarkanton betrifft, so wird auch dieser zur Stellungnahme zum Pflichtenheft eingeladen.
  • Sofern das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Sinne von Art. 14 Abs. 4 UVPV anzuhören ist, wird das Pflichtenheft zusammen mit der Stellungnahme des AfU der Umweltschutzfachstelle des Bundes zugestellt.