Stand des Grundwasserschutzes im Kanton Solothurn

30.01.2019 - Mehr als die Hälfte der Grundwasserschutzzonen im Kanton Solothurn genügen den heutigen bundesrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Sie müssen deshalb überarbeitet und wo nötig angepasst werden. Für einige Grundwasserfassungen müssen wegen Nutzungskonflikten mittelfristig Alternativen gesucht werden.

Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Je näher sich ein Grundstück bei der Wasserfassung befindet, umso strenger sind die Schutzvorschriften. So sind in den Schutzzonen S1 und S2 das Ausbringen von Gülle verboten und grundsätzlich keine Bauten zulässig, während in der Schutzzone S3 Gülle ausgebracht und Bauten mit entsprechenden Schutzmassnahmen erstellt werden dürfen. Schutzzonen werden durch die Fassungseigentümer und die Standortgemeinden ausgeschieden und durch den Regierungsrat genehmigt. Für den Vollzug der Schutzbestimmungen ist die Gemeinde zuständig.

Mit einer Umfrage bei den Kantonen hat das Bundesamt für Umwelt erhoben, wie gut die Grund- und Quellwasserfassungen in der Schweiz geschützt sind («Schutz der Grundwasserfassungen in der Schweiz - Stand des Vollzugs»; BAFU, November 2018). Demnach verfügen schweizweit nur 58% der Grund- und Quellwasserfassungen über eine bundesrechtskonforme Schutzzone. 35% der Fassungen haben Schutzzonen, die nicht bundesrechtskonform sind und 7% der Fassungen haben gar keine Schutzzone.

Stand der Grundwasserschutzzonen-Ausscheidung in den Kantonen (Abbildung 4-4 aus dem Bericht «Schutz der Grundwasserfassungen in der Schweiz» BAFU, Nov. 2018)

Besonders in dicht besiedelten Gebieten sind in Schutzzonen oftmals Bauten und Anlagen anzutreffen, welche nach der heutigen Gewässerschutzgesetzgebung dort nicht mehr zulässig wären. Auch wenn das nicht automatisch zu einer Verschmutzung des Grundwassers führt, so nimmt doch mit jeder weiteren Baute das Risiko für einen Zwischenfall zu. Nutzungskonflikte müssen deshalb möglichst beseitigt oder in gravierenden Fällen die Fassung gar aufgehoben oder ersetzt werden.

Gefährdung von Grundwasserfassungen durch Nutzungskonflikte (Abbildung 3-1 aus dem Bericht «Schutz der Grundwasserfassungen in der Schweiz» BAFU, Nov. 2018)
Bewertung der Grundwasserschutzzonen im Kanton Solothurn nach Nutzungskonflikten.

Im Kanton Solothurn bestehen rund 150 rechtsgültig ausgeschiedene Grundwasserschutzzonen. Damit werden abgesehen von fünf Ausnahmen alle im öffentlichen Interesse liegenden Fassungen durch eine Schutzzone geschützt. 60% der Schutzzonen erfüllen jedoch nicht mehr alle heutigen gesetzlichen Anforderungen und müssen daher in den kommenden Jahren überarbeitet werden. Bei etlichen Fassungen ist die Überarbeitung bereits im Gang. Dabei sind besonders die Konflikte mit bestehenden, nicht schutzzonenkonformen Bauten, Anlagen und Nutzungen zu lösen. Bei den meisten Schutzzonen ist dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich. Bei rund 20 Fassungen sind die Nutzungskonflikte jedoch so schwerwiegend, dass für die Fassungen kurz- bis mittelfristig nach Alternativen gesucht werden muss.