Bilanz Wintersmog 2018/19

25.03.2019 - Dank günstiger Witterung und den Luftreinhalte-Massnahmen der vergangenen Jahre wurde der Tagesgrenzwert bei der Feinstaubbelastung im vergangenen Winter nie überschritten.

Wintersmogphasen sind Zeiten (einzelne Tage bis Wochen), in denen die Feinstaubbelastung markant ansteigt. Gründe für diesen Anstieg sind übermässige Emissionen und sogenannte Inversionslagen («oben blau unten grau»). Bei solchen Wettersituationen werden die in die Luft emittierten Schadstoffe wie unter einer Glocke angereichert.

Laut der Luftreinhalteverordung darf der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 Feinstaub (PM10) höchstens dreimal im Jahr überschritten werden. Gemäss dem interkantonalen Interventionskonzept für Wintersmogphasen müssen Massnahmen eingeleitet werden, wenn der Wert von 100 µg/m3 (d.h. der zweifache Tagesgrenzwert) an mehreren Standorten überschritten wird.

Wie nachfolgende Grafik zeigt, war die Initiierung von Massnahmen im vergangenen Winter nicht notwendig. Im Maximum wurden Werte von ca. 40 µg/m3 gemessen. Der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 konnte somit stets eingehalten werden. In der Grafik ist auch ersichtlich, dass mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit ab dem 2. März 2019 die Feinstaubwerte nochmals deutlich zurückgegangen sind.

Diese erfreuliche Situation ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen: Erstens sind im vergangenen Winter lang anhaltende Inversionslagen ausgeblieben. Eine vertikale Durchmischung der Luft war immer mal wieder möglich. Zweitens werden dank schärferen Vorschriften und technischen Verbesserungen bei Feuerungen (v.a. Holzfeuerungen), Motoren und Industrieanlagen weniger Schadstoffe in die Luft ausgestossen als in früheren Jahren.

Diese positive Entwicklung zeigt sich auch beim Vergleich der Jahresmittelwerte für PM10 der letzten 10 bis 15 Jahre. Weitere Daten und Berichte zur Feinstaubbelastung sowie zu anderen Luftschadstoffen stehen auf unserer Seite Umweltdaten zur Verfügung.