VOC

VOC (Volatile Organic Compounds) sind leichtflüchtige organische Verbindungen. Sie werden in verschiedensten gewerblichen und industriellen Prozessen und in Reinigungsmitteln verwendet.

Gelangen diese Stoffe in die Luft, so tragen sie zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Einzelne VOC sind für den Menschen giftig.

Lenkungsabgabe

Seit dem 1. Januar 2000 wird in der Schweiz eine Lenkungsabgabe erhoben. Sie schafft einen finanziellen Anreiz, die VOC-Emissionen weiter zu reduzieren. Die Abgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV) geregelt. Erhoben wird sie bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland.
VOC, die so verwendet werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen, sind grundsätzlich von der Abgabe befreit. Ebenfalls von der Abgabe befreit werden exportierte VOC.
Dank der Lenkungsabgabe und verschiedener Sanierungen in Industrie und Gewerbe haben diese Emissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Vollzug und Kontrolle

Die Eidgenössische Zollverwaltung ist zuständig für den Vollzug der VOCV. Sie erhebt die Abgabe und entscheidet über Befreiung bzw. Rückerstattung. Die Verteilung des Abgabeertrages und die Überprüfung der Wirksamkeit der Abgabe ist Sache des BAFU. Die kantonalen Luftreinhaltefachstellen unterstützen die Zollverwaltung beim Vollzug. Insbesondere überprüfen sie die VOC-Bilanzen der Unternehmen und sind für diese der erste Ansprechpartner.
Die Erträge aus der VOC-Lenkungsabgabe werden als Prämienreduktion der Krankenversicherung an die Bevölkerung zurückerstattet.