Industrielle Anlagen

Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt, dass Emissionen möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung und möglichst vollständig erfasst werden. Zudem sind sie so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissionen entstehen.

Anlagen in Industrie und Gewerbe müssen so ausgerüstet und betrieben werden, dass sie die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsbegrenzungen einhalten.

Vollzug und Kontrolle

Das Amt für Umwelt überwacht mit Emissionsmessungen, Datenerhebungen  und Inspektionen die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen. Diese Messungen können auch an autorisierte Drittfirmen übertragen werden.

Bei neuen lufthygienisch relevanten Anlagen in Industrie und Gewerbe werden kurz nach der Inbetriebnahme Abnahmemessungen durchgeführt. In der nachfolgenden Betriebsphase werden die Anlagen periodisch, in der Regel alle drei Jahre, gemessen und kontrolliert. Bei Überschreitungen der Grenzwerte verfügt das Bau- und Justizdepartement auf Antrag des AfU eine Sanierung.

Die Umweltschutzgesetzgebung verlangt grundsätzlich, dass ungeachtet der festgesetzten Emissionsbegrenzungen Emissionen so weit zu reduzieren sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip).

Messempfehlung des Bundes

Notstrom-Aggregate

Notstromaggregate oder Notantriebe kommen in der Regel nur bei Notfällen in Betrieb. Damit sie in solchen Fällen jederzeit funktionieren, werden regelmässig Testläufe durchgeführt. Die Betriebsstunden sind jährlich auf 50 Stunden beschränkt (ausser im Notfall). Aufgrund der Grösse und der grossen Anzahl hat der Bund Emissionsbegrenzungen festgelegt. Die Anlagen sind regelmässig zu kontrollieren.

Kontrolle und Vollzug:
Für den Vollzug ist das Amt für Umwelt verantwortlich. Es wendet dabei die Empfehlungen des Cercl’Air an.

Cercl’Air Empfehlung Nr. 32 «Emissionsmindernde Massnahmen bei Notstromgruppen»
https://cerclair.ch/assets/pdf/32-2016-09-30-D-Notstromgruppen-Emissionsminderung.pdf

Arbeitsrechtliche Fragen

Für arbeitsrechtliche Bewilligungen von industriellen Anlagen ist das Arbeitsinspektorat zuständig
Website des Arbeitsinspektorates