Feuerungskontrolle

Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. Die Luftreinhalte-Verordnung fordert deshalb, dass Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen etc.) alle zwei Jahre kontrolliert und gemessen werden müssen. Von der Messpflicht (nicht aber von der Kontrollpflicht) ausgenommen sind Einzelraumfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminée) bis 70 kW Leistung.
Die Feuerungskontrolle obliegt im Kanton Solothurn dem Amt für Umwelt.

Freier Markt statt Monopol - der Kanton hat die Feuerungskontrolle liberalisiert

Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.

Aufgebotsschreiben: Bitte Frist beachten (Jahreszahl)!

Feuerungstechnische Fachbetriebe

Meldung Feuerungsanlagen und -kontrollen

Meldung Feuerungsanlagen und -kontrollen

Beschreibung

Über diese Dienstleistung können Sie Ihre Feuerungsanlage verwalten sowie die Messkontroll-Resultate einsehen. Zudem können Sie hier die Verwaltung Ihrer Anlage einer Drittpartei übergeben.

Formulare

Online-Formular

Hinweis

Für die Nutzung dieser Dienstleistung benötigen Sie eine Swiss-ID mit geprüfter Identität, sowie ein Konto auf my.so.ch. Zudem brauchen Sie für die erstmalige Registierung Ihrer Anlage die Gebäude-ID und den Freischaltcode, welche Ihnen mit dem Begleitschreiben zur nächsten Kontollaufforderung zugestellt werden.