Güllen mit Schleppschlauch

Beim Güllen mit dem herkömmlichen Prallteller entweicht viel Ammoniak in die Atmosphäre und gelangt so in Wälder, Gewässer und ökologisch wertvolle Biotope. Ammoniak führt zu Überdüngungen und Bodenversäuerung.  Versickert die Gülle rasch im Boden, sinken die Ammoniakemissionen. Entsprechende Ausbringsysteme sind heute verfügbar und gelten als Stand der Technik. Mit dem Schleppschlauchverteiler können Emissionsminderungen von bis zu 30 Prozent erreicht werden. Mit Verfahren zur direkten Injektion der Gülle in den Boden sind die Reduktionen noch grösser. Der Einsatz dieser Ausbringtechnik eignet sich jedoch nur in ebenem oder mässig steilen Gelände.

Empfehlungen und Beratung

Schleppschlauch-Obligatorium ab 1.1.2024

Ab 1.1.2024 gilt auch im Kanton Solothurn die Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung. Der Schleppschlauch wird für Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent obligatorisch.

Welche Regelungen im Kanton Solothurn künftig gelten, fassen das Amt für Umwelt und das Amt für Landwirtschaft Solothurn in einem Schreiben an die Bäuerinnen und Bauern zusammen.

Infoschreiben vom 15.11.2021

Merkblatt: Emissionsmindernde Ausbringverfahren (Agridea)