Gerüche und Tierhaltung

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung dient die Empfehlung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT), (Bericht Nr. 476) aus dem Jahre 1995. Die FAT heisst heute Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART).

Die Empfehlung legt Mindestabstände von neuen und bestehenden Tierhaltungsanlagen zu bewohnten Zonen auf Grund der Tierart, der Tierzahlen, der Art der Haltung und weiteren Faktoren fest. Bei Baubewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Bauten muss die Einhaltung der Mindestabstände gegenüber bestehenden Wohnzonen / Wohnnutzungen beachtet werden.

In der Nähe von Landwirtschaftsbetrieben muss im Gegenzug die zuständige Gemeindebehörde darauf achten, dass neu zu schaffende Bauzonen (Zonen mit Wohnnutzung) sowie Zonen für öffentliche Anlagen und Bauten die Mindestabstände von bestehenden Tierhaltungsbetrieben einhalten, respektive sie muss eine Interessensabwägung vornehmen.

Heute empfiehlt die ART, den Stand 2005 (Entwurf Vernehmlassung vom 7. März 2005) anzuwenden.

Die Gerichte (Verwaltung und Bund) beziehen sich in ihren Urteilen bei den Detailbetrachtungen immer häufiger auf den Stand 2005.

Was gilt?

Es empfiehlt sich, bei der Mindestabstandsberechnung den Stand 2005 zu berücksichtigen, auch wenn rechtlich verbindlich nur im Minimum die Anwendung von Stand 1995 ist.

Werden die Mindestabstände nach dem Stand 2005 eingehalten, erhöht sich die Rechtssicherheit für die Bauherrschaft.

Eine Anpassung des Berichtes/Richtlinie FAT-476 sowie die rechtliche Inkraftsetzung ist seit Jahren in der politischen sowie in der fachlichen Diskussion. Momentan (Stand Sommer 2023) ist geplant, eine neue Arbeitsgruppe einzusetzen.

Vergleich Unterlagen 1995 / 2005

Thema Stand 1995 Stand 2005
Abgesetzte Ferkel Diese Tierkategorie wurde 1995 vergessen. Alle relevanten Tierkategorien können berechnet werden.
Anwendung bei kleinen Tierzahlen Ist nicht möglich. Es wird immer auf 4 Geruchs-belastungseinheiten (= minimal 20 Meter) aufgerundet. Möglich dank linearer Berechnung zwischen 0 und 4 Geruchsbelastungseinheiten.
Haltungs- und Stallarten Nicht alle modernen Haltungsarten können berücksichtigt werden. Die wichtigsten und häufigsten Haltungsarten sind berücksichtigt.
Einfluss Geländeform / Kaltluftabfluss Nur rudimentär berücksichtigt.

Detaillierter berücksichtigt, in der Praxis aber kaum anwendbar.

Darum wird  in diesem Punkt noch Stand 1995 angewandt.
Emissionspunkt (ab wo wird der Mindestabstandskreis eingezeichnet) je nach Stallsituation verschieden Kamin bei zwangsentlüfteten Stallungen / Stallmittelpunkt / Mittelpunkt offene Seite bei angebauten Laufhöfen. Kamin bei zwangsentlüfteten Stallungen / Eckpunkte der verschmutzten Flächen (Stall und Laufhöfe).
Berücksichtigung offen Güllelager Keine Berücksichtigung. Wäre möglich, erübrigt sich nun aber mit der generellen Pflicht zur Abdeckung.