Aufgaben der Gemeinden

Pestizide werden nicht nur in der Landwirtschaft, in Privatgärten und Haushaltungen sondern auch in Städten und Gemeinden eingesetzt. Gemeinden haben deshalb eine doppelte Aufgabe: Sie leiten ihre Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Umgang mit Pestiziden und zur fachgerechten Entsorgung an. Zugleich sind sie aufgefordert, den kritischen Umgang mit Pestiziden in ihrem Handlungsbereich zu prüfen.

Sonderabfallsammlung

Privatpersonen können ihre Pestizide an Sonderabfall-Rücknahmetagen entsorgen. Die Gemeinden sind verpflichtet, solche Rücknahmen regelmässig durchzuführen. Wir empfehlen, diesen Tag jährlich durchzuführen. Natürlich können Nachbargemeinden auch zusammenspannen und den Tag gemeinsam anbieten.

Pestizideinsatz minimieren

Wir empfehlen den Gemeinden, wenn immer möglich auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten, und damit eine wichtige Vorbildfunktion zu übernehmen.

Schritte dafür sind:

  • mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit Toleranz der Bevölkerung aufbauen
  • durch regelmässiges Wischen den Unkrautdruck hemmen
  • Unkrautregulierung mit Heissdampf oder Abflammgerät durchführen
  • bei Bedarf biologische Anwendungen einsetzen

Weiterführende Informationen enthält die Praxishilfe "Umweltverträgliche Vegetationskontrolle" (Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft)

Fachbewilligung notwendig

Werden im Unterhalt einer Gemeinde weiterhin Pestizide eingesetzt, untersteht die Anwendung dem Art. 7 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). Er bestimmt, dass für die berufliche oder gewerbliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Fachbewilligung notwendig ist. Pflanzenschutzmittel dürfen deshalb nur von Mitarbeitenden mit Fachbewilliung oder unter Anleitung einer entsprechend ausgewiesenen Person ausgebracht werden.

Weiterführende Infos zur Fachbewilligung können der Website des BAFU entnommen werden.