REACH

REACH steht für «Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals» und ist die Bezeichnung für die neue Chemikalienregelung der EU. REACH beabsichtigt, die Gesundheit und die Umwelt bestmöglich vor schädlichen Wirkungen von Chemikalien zu schützen. Für rund 30'000 bisherige Stoffe und für jährlich etwa 500 neue Stoffe ab 1 Tonne Jahresproduktion müssen Hersteller, Importeure sowie Firmen, die Chemikalien weiterverarbeiten, mit Daten belegen, dass diese Stoffe Mensch und Umwelt nicht schädigen.

Wer ist von REACH in der Schweiz direkt betroffen?
Um weiterhin in der EU vermarkten zu können, müssen Schweizer Firmen unter REACH fallende, bisherige Stoffe (Phase-in-Stoffe) ab 1 Tonne pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durch ihre Importeure oder durch einen Alleinvertreter in der EU registrieren lassen. Für vorregistrierte Phase-in Stoffe gelten Übergangsfristen: Besonders gefährliche Phase-in Stoffe (CMR über 1 Tonne, R50/53 über 100 Tonnen) sowie diejenigen über 1000 Tonnen mussten bis zum 1. Dezember 2010 registriert werden. Die übrigen Phase-in Stoffe müssen abhängig vom jährlichem Produktions- bzw. Importvolumen bis zum 1. Juni 2013 (über 100 Tonnen pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur) bzw. 1. Juni 2018 (über 1 Tonne pro Jahr) registriert werden. 

Hersteller von Gegenständen (Erzeugnissen) müssen abklären, ob Produkte, die in den EWR geliefert werden, verbotene Stoffe (Anhang XVII REACH) oder  Stoffe der sogenannten Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe enthalten. Zudem sind sie gut beraten dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Vorschriften durch ihre Kunden in den EWR-Staaten eingehalten werden. 

Wer ist von REACH in der Schweiz indirekt betroffen?
REACH wird Auswirkungen auf die Erhältlichkeit von chemischen Stoffen in der EU haben. "Worst-Case-Szenarien" sagen den Verlust von bis zu einem Drittel aller in der EU vermarkteten chemischen Stoffe voraus, weil sich deren Registrierung nicht lohnt oder weil sie nicht zugelassen werden. Dies wird viele Unternehmen dazu zwingen, ihre Produkte mit anderen Grundstoffen herzustellen oder in Einzelfällen gar deren Produktion gänzlich einzustellen. Unternehmen in der Schweiz sollten sich deshalb bei ihren Lieferanten in der EU rückversichern, ob durch REACH allenfalls Lieferprobleme für bestimmte Stoffe, Erzeugnisse oder Gegenstände entstehen werden, damit sie rechtzeitig entsprechende Alternativen prüfen können. 

Die folgenden Punkte sind zu beachten:

  • Die ordnungsgemässe Meldung von chemischen Stoffen und Zubereitungen bei den Schweizer Behörden gemäss Chemikaliengesetzgebung steht in keinem Zusammenhang mit der Registrierung unter REACH in der EU und muss weiterhin durchgeführt werden.