Chemikalienrecht

Seit August 2005 ist in der Schweiz ein Chemikalienrecht in Kraft, das in grossen Teilen mit demjenigen der EU übereinstimmt. Seither ist auch die Einteilung in Giftklassen durch eine differenzierte Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen und Risikohinweisen (R-Sätze) abgelöst worden.

Das Chemikalienrecht der EU ist momentan im Umbruch, was auch Anpassungen des schweizerischen Chemikalienrechts bedingt. Dabei wurde auch das neue global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) integriert.

Was ist GHS?
GHS, das von den Vereinten Nationen (UN) angeregte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, steht als Abkürzung für "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals". Die angestrebte Einstufung nach harmonisierten Kriterien soll ermöglichen, dass die Gefahren von Chemikalien weltweit mit denselben Symbolen, Gefahren- und Sicherheitshinweisen auf Etiketten und in Sicherheitsdatenblättern kommuniziert werden. Dadurch wird der internationale Handel erleichtert. Zudem werden Menschen in Ländern, die kein eigenes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem haben, besser geschützt. Das auf UN-Ebene verabschiedete GHS ist ein Rahmensystem. Damit es rechtskräftig wird, muss es von den Staaten in ihr eigenes Recht umgesetzt werden.

GHS anwendbar in der Schweiz seit 2009
Chemikalien, die nach GHS gekennzeichnet sind, können in der Schweiz seit 1. Februar 2009 an Berufsleute abgegeben werden. Seit diesem Zeitpunkt können Firmen wählen, ob sie ihre für Berufsleute bestimmten Produkte nach bisherigem System einstufen und kennzeichnen oder bereits nach GHS. Damit wird sichergestellt, dass im Bereich der Einstufung und Kennzeichnung keine neuen technischen Handelshemmnisse entstehen.

Weitere Informationen (Merkblätter)

Die Chemikalienfachstellen der Kantone haben zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts Merkblätter erarbeitet. Diese sind im Internet bereits in der Version 4 abrufbar.

Merkblätter: Information zur Chemikaliengesetzgebung