VeVA: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Abfälle, die als Sonderabfälle [S] oder andere kontrollpflichtige Abfälle [ak] klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland dem Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.
[S] und [ak] Abfälle dürfen nur an Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, die eine entsprechende kantonale Annahmebewilligung haben.
Sonderabfälle dürfen nur mit VeVA – Begleitscheinen abgegeben werden.
Die Begleitscheine können von Hand ausgefüllt (hier bestellen) oder elektronisch über das Internetportal veva-online.admin.ch erstellt werden.
Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet alle angenommenen Abfälle zu melden. Die Meldung erfolgt über die Onlineportale vom Bund:
- veva-online.admin.ch [S]
- uvek.egov.swiss/de/abfall-rohstoffe [nk, ak]