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  1. Dienstleistung
  2. Dienstleistung
    Anfrage wenn Interessenten eine Location im Schloss Waldegg reservieren möchten
  3. Dienstleistung
    Meldeformular für Vereine und Firmen für die Durchführung einer Veranstaltung, bei welcher der Lärmpege 93dB überschreitet.
  4. Dienstleistung
    Über diese Dienstleistung können Sie Ihre Feuerungsanlage verwalten sowie die Messkontroll-Resultate einsehen. Zudem können Sie hier die Verwaltung Ihrer Anlage einer Drittpartei übergeben.

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  5. Dienstleistung
    Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Heckträger montiert wird, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger. Es darf nur zusammen mit dem korrekt montierten Hauptschilderpaar verwendet werden.

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  6. Dienstleistung
    Über dieses Webformular kann eine Änderung des Auszahlungskonto für Steuerrückerstattungen beantragt werden. Lautet das Konto auf eine Drittperson oder Firma, so ist dies im Formular entsprechend anzugeben. Es findet eine Prüfung bezüglich der Bevollmächtigung statt.

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  7. Dienstleistung
    Über dieses Webformular kann ein Zahlungsabkommen für eine provisorische oder definitive Forderung der Staats- oder direkte Bundessteuer beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung in der Fachapplikation werden Ihnen die Einzahlungsscheine per Post zugestellt.
  8. Dienstleistung
    Über dieses Webformular kann die QR-Referenznummer eines leeren Einzahlungsscheins für die provisorische Vorbezugsrechnung der Staats- bzw. direkte Bundessteuer generiert werden. Diese Angaben können für Zahlungen via e-Banking (Internet-Banking) verwendet werden. Es können nur Einzahlungsscheine für die aktuelle Periode und die Vorperiode bestellt werden.

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  9. Dienstleistung
    Über dieses Webformular kann für die Staats- und Gemeindesteuer die Angaben für den Vorbezug gemeldet oder die Anpassung einer bestehenden provisorischen Steuerrechnung beantragt werden. Vorbezüge unter CHF 300 werden nicht in Rechnung gestellt. Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung erfolgt nur, wenn die effektiven finanziellen Verhältnisse massgeblich vom in Rechnung gestellten Betrag abweichen. steuerbaren Einkommens: mindestens +/- CHF 20'000, bei einem steuerbaren Einkommen von über CHF 200'000 mindestens +/- 10 % steuerbaren Vermögens: mindestens +/- CHF 500'000
  10. Dienstleistung
    Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung auf den 31. Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verschoben werden. Für sekundär Steuerpflichtige gilt der 30. November als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Kanton mit der primären Steuerpflicht gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen. Juristische Personen: Der normale Abgabetermin kann vom 30. Juni auf den 31. Oktober oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November erstreckt werden. Für sekundär steuerpflichtige Juristische Personen gilt der 31. Oktober als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Sitzkanton gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen. Nach Februar zugestellte Steuererklärungen: Diese sind von natürlichen Personen innert 30 Tagen, von juristischen Personen innert 90 Tagen nach Erhalt einzureichen (§ 52 Abs. 1 VV StG).