Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 31 bis 40 von 75.-
Amtschreiberei Thal-Gäu Bezirke Thal und Gäu: Aedermannsdorf, Balsthal, Egerkingen, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsit
-
Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Anpassung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz RPG, SR 700) wurden die Kantone verpflichtet, innert fünf Jahren eine gesetzliche Grund
-
Amtschreiberei Olten-Gösgen Bezirke Olten und Gösgen: Boningen, Däniken, Dulliken, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach/SO, Fulenbach, Gretzenbach, Gunzgen, Hägendorf, Hauenstein-Ifenthal, Kappel, Kienberg,
-
Die Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons Solothurn (VVK) stellt Regeln auf, über die materielle und formelle Koordination verschiedener raum- und umwelt
-
Aufgaben der Gemeinde Grundsätzlich ist die Baubehörde der Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig. Deshalb sind sämtliche Baugesuche der örtlichen Baubehörde einzureichen. Baugesu
-
Bauliche Massnahmen und Zweckänderungen ausserhalb der Bauzone bedürfen neben der ordentlichen Baubewilligung zusätzlich gemäss § 38bis Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 711.1) einer Bewilligun
-
Leitung Amtschreibereien Christian Hirschi Leiter Amtschreibereien 032 627 75 13 christian.hirschi@fd.so.ch Betriebswirtschaftliche Dienste Christophe Challandes Leiter Betriebswirtschaftliche Dienste
-
Die hier aufgeführten Projekte und Themen haben einen hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf mit verschiedenen Partnern und Interessen. Räumliche Projekte: Agglomerationsprogramme All-Gäu Arealent
-
Die Flussräume Aare und Emme sind innerhalb der Agglomeration Solothurn einem hohen Nutzungsdruck durch Erholungssuchende ausgesetzt. Gleichzeitig finden sich entlang dieser Flüsse verschiedene Schutz
-
Baubewilligungen werden im Allgemeinen durch die Gemeindebaubehörde (örtliche Baubehörde) erteilt. Davon abweichend kann im Rahmen von kantonalen Nutzungsplänen gemäss § 135 Abs. 2 Planungs- und Bauge