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Amtschreiberei Region Solothurn Bezirke Bucheggberg, Lebern, Solothurn und Wasseramt: Aeschi, Balm bei Günsberg, Bellach, Biberist, Biezwil, Bolken, Buchegg, Deitingen, Derendingen, Drei Höfe, Etziken
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Eigenhändiges Testament Die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament sind: Eigenhändige Niederschrift (Schreibmaschine oder Computer ist nicht gültig) Genaue Angabe des Datums (mit Jahr, Monat, Ta
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Bestattungskosten Gemäss Entscheid des Bundesgerichts haften die gesetzlichen Erben, trotz Ausschlagung der Erbschaft, für die Bestattungskosten. Konkurseröffnung Nach Ausschlagung der Erbschaft durch
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Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 2
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Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen ab Fr. 25'000 Bei Ehepaaren: Bruttovermög
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Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei
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Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
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Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
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Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
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Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter