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Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei
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Was wir tun Aufgaben der Motorfahrzeugkontrolle Die Motorfahrzeugkontrolle ist zuständig für die Zulassung von Personen und Strassenfahrzeugen sowie Schiffen zum Verkehr. Sie überprüft die Betriebssic
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Geschätzte Kundinnen Geschätzte Kunden Seit dem 28.1.2020 werden Ihnen die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuer, Schiffssteuer sowie die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) zugesandt. Ratenzahlung
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Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
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Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
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Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
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Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
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Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
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Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
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Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab