Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 122.
  1. Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei
  2. Was wir tun Aufgaben der Motorfahrzeugkontrolle Die Motorfahrzeugkontrolle ist zuständig für die Zulassung von Personen und Strassenfahrzeugen sowie Schiffen zum Verkehr. Sie überprüft die Betriebssic
  3. Geschätzte Kundinnen Geschätzte Kunden Seit dem 28.1.2020 werden Ihnen die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuer, Schiffssteuer sowie die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) zugesandt. Ratenzahlung
  4. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
  5. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
  6. Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
  7. Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  8. Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
  9. Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
  10. Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab