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Motorfahrzeugstatistik Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Motorfahrzeugkontrolle
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Sonderbewilligung für Sonntags- und Nachtfahrten Für schwere Motorwagen gilt in der Schweiz ein Sonntagsfahrverbot (Art. 91 VRV) sowie ein Nachtfahrverbot von 22.00 h - 05.00 h. Ausnahmen mit Bewillig
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Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung verke
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Hinweis Die max. zulässige Antriebsleistung darf nicht überschritten werden! Bei einer Neumotorisierung oder einem Motorenwechsel muss, wenn die Antriebsleistung mehr als 40 kW beträgt, eine Geräuschm
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Seit dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen. In Europa ist für Personentransporte ab
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Die Unterlagen für die Namensänderung im Führerausweis können Sie in einer unserer Prüfstellen abgeben oder uns per Post zustellen. Wir benötigen dafür folgende Dokumente: Sie haben einen blauen Führe
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Hinterlegung der Kontrollschilder (Deponierung) Kontrollschilder können uns jederzeit abgegeben oder per Post zugestellt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist bei Hinterlegung der Kontrollsch
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Eine Adressänderung im Fahrzeugausweis können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen. Wir benötigen dafür folgende Dokumente: Fahrzeugausweis mit Angaben der neuen Adresse.
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DBK aktuell 10-13 (pdf, 1.36 MB) DBK aktuell 9-13 (pdf, 1.37 MB) DBK aktuell 8-13 (pdf, 1.14 MB) DBK aktuell 7-13 (pdf, 1.32 MB) DBK aktuell 6-13 (pdf, 1.55 MB) DBK aktuell 5-13 (pdf, 1.59 MB) DBK akt
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Das Verwaltungsverfahren, in dem über die Anordnung von Administrativmassnahmen entschieden wird, ist grundsätzlich unabhängig vom parallel dazu durchgeführten Strafverfahren (Busse, Geldstrafe, Freih