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  1. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  2. Die Zusammenarbeit zwischen den fünf Richterämtern Bucheggberg-Wasseramt, Dorneck-Thierstein, Olten-Gösgen, Solothurn-Lebern und Thal-Gäu wird im Organisationsreglement der Richterämter des Kantons So