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  1. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
  2. Rechtsgrundlagen IVöB (pdf, 274 KB) Submissionsgesetz (pdf, 618 KB) Submissionsverordnung (pdf, 644 KB) Dienstleistungen nach GPA (pdf, 791 KB) Bauleistungen nach GPA (pdf, 798 KB) Musterbotschaft INÖ
  3. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO