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  1. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  2. Einforderungen von Entschädigungen für unentgeltliche Verbeiständung und Ausfallhaftung sowie von Parteientschädigungen in der kantonalen Verwaltung Merkblatt Einforderung von Entschädigungen (pdf, 76