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  1. Es ist gesetzlich festgelegt, welche Krankheiten von Tieren staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die Tierseuchengesetzgebung listet bestimmte übertragbare, meldepflichtige Tierkrankheiten auf, di
  2. Anwendung von Arzneimitteln an Tieren Tierarzneimittel (TAM) werden eingesetzt, um Krankheiten oder Verletzungen bei Tieren vorzubeugen oder zu behandeln. Viele TAM sind verschreibungspflichtig (Kateg
  3. Wer gewerbsmässig Hufpflege für Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) durchführt, ohne über eine abgeschlossene Ausbildung als Hufschmied/in EFZ zu verfügen, benötigt eine kantonale Bewilligung des Ve
  4. Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rindvieh durchführt, benötigt eine kantonale Bewilligung des Veterinärdiensts. Die Klauenpflege für Schafe und Ziegen ist keiner Bewilligungspflicht unterstellt. Es
  5. Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen. Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Sta
  6. In bewilligten Schlachtlokalen wird jedes Tier nach der Anlieferung durch eine amtliche Person bereits vor der Schlachtung untersucht (Schlachttieruntersuchung oder früher: Lebendviehschau). Im Schlac
  7. Herstellung von Heimtierfutter Die Produktion von Tierfuttermitteln, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, muss im Voraus dem Veterinärdienst gemeldet werden und ist bewilligungspflichtig. E
  8. Allgemeines zur künstlichen Besamung und Embryotransfer Die geltenden Regeln für die künstliche Besamung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) sind in der T
  9. Der Kanton führt die Tierseuchenkasse und entscheidet über Entschädigungen von Tierverlusten und Kostenübernahmen für die Tierseuchenpolizei. Die Beiträge der Tierseuchenkasse bestehen aus dem Kantons
  10. Tierseuchen können das Leben und die Gesundheit von Tieren ernsthaft gefährden. Einzelne Tierseuchen, sogenannte Zoonosen, können auch Menschen gefährden; dies durch direkten Kontakt mit dem erkrankte