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  1. Gesetzliche Grundlagen Einfuehrungsgesetz_zum_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch__BGS_211.1_.pdf (pdf, 736 KB) Notariatsverordnung__BGS_129.11_.pdf (pdf, 216 KB) Bewilligung zur Berufsausübung (Formulare
  2. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  3. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen