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Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
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geboren 1970, verheiratet, 2 Kinder, wohnhaft in Solothurn Ausbildung/Beruf Matura Kantonsschule Solothurn Sekundarlehramt phil. I Universität Bern 1994 - 1997 Sekundarlehrerin 1997 - 2001 Redaktorin
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Gemäss Beschluss der Gerichtsverwaltungskommission vom 2. November 2016 publiziert die Gerichtsverwaltung eine Liste der Nebenbeschäftigungen, öffentlichen Ämter und freiwillig gemeldeten Freizeitbesc