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  1. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
  2. Mindestens fünf Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte und nominieren Kandidaten für die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen. Die Vertretung der Fraktion
  3. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen