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Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 01.03.2024 14:00 bis 16:30 Uhr 108 Amtsgerichtspräsidentin Forderung aus Mietvertrag (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) 05.03.2024 14:00 bis 16
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Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
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Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
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Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte Für elektronische Prozesseingaben siehe Seite "Elektronischer Rechtsverkehr"
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Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
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Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
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Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
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Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot