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Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
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Bereits im zwölften Jahrhundert bildete sich in der Stadt Solothurn der erste Rat. Dieser «Alte Rat» umfasste elf Mitglieder, dem «Jungen Rat» gehörten ab dem 14. Jahrhundert 22 Mitglieder an. Zusamme