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Eigengebrauch / zur privaten häuslichen Verwendung Für die Schlachtung zur privaten häuslichen Verwendung (früher: Eigenverbrauch) gelten andere Bestimmungen. Schlachtung zur privaten häuslichen Verwe
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Personen, die Viehhandel betreiben, haben besondere Verantwortlichkeiten und Pflichten. Es gilt, die zu handelnden Tiere schonend zu behandeln und eine mögliche Ausbreitung von Tierseuchen zu verhinde
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Einfuhr Wenn Sie Hunde, Katzen, Frettchen oder Vögel als Heimtiere über die Grenze in die Schweiz bringen, müssen Sie die Vorschriften beachten. Durch den Import von Tieren dürfen keine Tierkrankheite
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Es ist gesetzlich festgelegt, welche Krankheiten von Tieren staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die Tierseuchengesetzgebung listet bestimmte übertragbare, meldepflichtige Tierkrankheiten auf, di
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Anwendung von Arzneimitteln an Tieren Tierarzneimittel (TAM) werden eingesetzt, um Krankheiten oder Verletzungen bei Tieren vorzubeugen oder zu behandeln. Viele TAM sind verschreibungspflichtig (Kateg
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Wer gewerbsmässig Hufpflege für Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) durchführt, ohne über eine abgeschlossene Ausbildung als Hufschmied/in EFZ zu verfügen, benötigt eine kantonale Bewilligung des Ve
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Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rindvieh durchführt, benötigt eine kantonale Bewilligung des Veterinärdiensts. Die Klauenpflege für Schafe und Ziegen ist keiner Bewilligungspflicht unterstellt. Es
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Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen. Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Sta
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In bewilligten Schlachtlokalen wird jedes Tier nach der Anlieferung durch eine amtliche Person bereits vor der Schlachtung untersucht (Schlachttieruntersuchung oder früher: Lebendviehschau). Im Schlac
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Herstellung von Heimtierfutter Die Produktion von Tierfuttermitteln, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, muss im Voraus dem Veterinärdienst gemeldet werden und ist bewilligungspflichtig. E