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  1. Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 05.04.2024 14:00 bis 16:30 Uhr 108 Amtsgerichtspräsidentin Forderung (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) 09.04.2024 08:30 bis 12:00 Uhr 108 Amts
  2. Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
  3. Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
  4. Kantonales Jugendgericht Jugendgerichtspräsident (RA B-W) Altermatt Stefan lic.iur., Rechtsanwalt und Notar seit 2021 (davor Stv. JGP ab 2009) Stv. Jugendgerichtspräsident (RA B-W) vakant Jugendrichte
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  7. Kompetenzen Das Kantonale Jugendgericht besteht nach § 17 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation ( GO ) aus dem Jugendgerichtspräsidenten (durch den Kantonsrat aus der Mitte der Amtsgerichtspräsid
  8. Urteil Zivilkammer vom 14. April 2016 Urteil_Zivilkammer_vom_14._April_2016.pdf (pdf, 137 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  9. Urteil Verwaltungsgericht vom 6. Juni 2016 Urteil_Verwaltungsgericht_vom_6._Juni_2016.pdf (pdf, 217 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  10. § 30 Abs. 3 SubG i.V.m. § 14 Abs. 1 SubG. Sind die Schwellenwerte für das Einladungsverfahren gemäss § 14 Abs. 1 SubG nicht erreicht, ist kein Rechtsschutz gegeben. Dies gilt auch, wenn die Gemeinden