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  1. Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von solothurnischen Behörden, Beamten oder Beamtinnen und Notaren oder Notarinnen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Sie k
  2. Ausschnitt aus dem 4. Band der Pfarrbücher von Messen: Ehen 1653-1717, S. 207. 1665. Den 13. hornung habend Jre versprochne ehe alhir mit offentlichen kilchgang bestettiget, nachfolgende personen. nem
  3. Das Staatsarchiv Solothurn erteilt seit der Privatisierung der Familienheraldik im Zuge von Sparmassnahmen 1995 keine Wappenauskünfte mehr. Die Sammlung der solothurnischen Familienwappen wurde überno