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  1. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  2. Reihe "Quellen zur solothurnischen Geschichte" Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Solothurn Serie "Solothurner Urkundenbuch". Band 1 0762 - 1245, bearbeitet von Ambros Kocher, Solothurn 1952
  3. Postkarten Mit dem untenstehenden Bestellformular können Postkartensets bestellt werden. Sie werden baldmöglichst kostenfrei zugestellt. Die Sujets können in der untenstehenden Datei (PDF) angesehen w
  4. Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
  5. Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
  6. Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot