Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 32.
  1. Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 07.11.2023 01.12.2023 01.03.2024 Die Referendumsfrist ist am 1. März 2024 unbenutzt abgelaufen. Inkraft
  2. Die hier publizierten Kantonsratsbeschlüsse werden auf Begehren von 1'500 Stimmberechtigten oder 5 Einwohnergemeinden der Volksabstimmung unterbreitet. Die Volksabstimmung findet statt, wenn das Begeh
  3. Reihe "Quellen zur solothurnischen Geschichte" Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Solothurn Serie "Solothurner Urkundenbuch". Band 1 0762 - 1245, bearbeitet von Ambros Kocher, Solothurn 1952
  4. Investitionsbeitrag an das Kloster Mariastein in Metzerlen-Mariastein für die Neugestaltung des Klosterplatzes; Bewilligung eines Verpflichtungskredites KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist b
  5. Postkarten Mit dem untenstehenden Bestellformular können Postkartensets bestellt werden. Sie werden baldmöglichst kostenfrei zugestellt. Die Sujets können in der untenstehenden Datei (PDF) angesehen w
  6. Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz; GVG) KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 8.12.2021 1
  7. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  8. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die
  9. Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenvera
  10. Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,4 Mio. Franken. Der Kantonsrat verzichtet nach wie vor auf früher übliche Aufwendungen für sich selbst, beziehungsweise die entsprechenden Kosten werden von