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  1. Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45
  2. Persönliches geboren 1970 geschieden wohnhaft in Neuendorf Mitglied der "Die Mitte" sandrakolly.ch Ausbildung und berufliche Tätigkeiten Schulen in Herbetswil und Matzendorf Kaufmännische Ausbildung W
  3. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen