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  1. Nein. Bei Antragsdelikten können die Verfahrenskosten jedoch der antragstellenden Person auferlegt werden, wenn diese mutwillig oder grob fahrlässig die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen D
  2. Es besteht keine allgemeine Anzeigepflicht. Die Polizei, die Strafgerichte, das Haftgericht und die Staatsanwaltschaft müssen aber alle Straftaten anzeigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung be
  3. Jedermann ist zur Anzeige einer Straftat berechtigt, die von Amtes wegen zu verfolgen ist. Ist eine Tat nur auf Antrag zu verfolgen, können nur Personen die Bestrafung beantragen, die durch die Straft
  4. Ist der Sachverhalt eingestanden oder anderweitig ausreichend geklärt, kann die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen bis 6 Monate, Geldstrafen bis 180 Tagessätze, gemeinnützige Arbeit und Bussen in ein
  5. Zu Beginn der Strafuntersuchung ist die Akteneinsicht grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Die vollständige Akteneinsicht wird jedoch spätestens bei Abschluss der Strafuntersuchung gewährt. zurück
  6. Wird eine beschuldigte Person nicht bereits privat verteidigt, muss die Staatsanwaltschaft in gewissen Fällen für sie einen Anwalt/eine Anwältin bezeichnen, der/die im kantonalen Anwaltsregister einge
  7. Sie dürfen in jedem Stadium des Verfahrens eine/n Verteidiger/in beiziehen. Die Verteidigung von beschuldigten Personen ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Verfahrensleitung ents
  8. Ja, es sind Ausweispapiere und die erhaltene Vorladung mitzubringen. Es empfiehlt sich zudem, allfällige Beweismittel mitzubringen. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staat
  9. Aufgabe der Polizei ist es in erster Linie, die Personalien der verdächtigen Person zu ermitteln und den Sachverhalt soweit abzuklären, dass eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht we
  10. Ja, Sie haben eine Erscheinungspflicht. Wird einer Vorladung unentschuldigt nicht Folge geleistet, kann eine Vorführung durch die Polizei erfolgen. Triftige Entschuldigungsgründe sind der Staatsanwalt