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Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 05.04.2024 14:00 bis 16:30 Uhr 108 Amtsgerichtspräsidentin Forderung (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) 09.04.2024 08:30 bis 12:00 Uhr 108 Amts
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Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
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Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
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Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
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Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
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Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot