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  1. Datum Zeit Instanz Betreff Vorinstanz 27.02 08:30 SKA Fahrlässige schwere Körperverletzung RA SL 28.02 14:00 VSG Berufliche Massnahmen und Invalidenrente 06.03 13:30 SKA Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2
  2. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  3. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB Verband der Datenschutzbeauftragten privatim Datenschutzbeauftragte der Kantone Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz des K
  4. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  5. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In