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  1. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  2. Auf dieser Seite werden laufend ausgewählte, rechtskräftige Urteile der Schätzungskommission publiziert. Urteil vom 21. Juni 2023 betreffend Anschlussgebühren (pdf, 104 KB) Urteil vom 22. September 20
  3. Mitglieder der Schätzungskommission Martin Frey, Präsident Hans Ruedi Ingold, Vizepräsident David Brunner Ersatzmitglieder Bernhard Boss Katrin Lindenberger Helmut Nadig Aktuar Wolfgang Hatzinger, Rec
  4. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  5. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die
  6. Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenvera
  7. Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,4 Mio. Franken. Der Kantonsrat verzichtet nach wie vor auf früher übliche Aufwendungen für sich selbst, beziehungsweise die entsprechenden Kosten werden von
  8. Urteil vom 5. Dezember 2019 betreffend Def. Perimeterbeitrag Deckbelag (pdf, 122 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Anschlussgebühren (pdf, 124 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Ers
  9. Das Verfahren vor der Kantonalen Schätzungskommission (SchK) richtet sich grundsätzlich nach dem Planungs- und Baugesetz ( PBG ), der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (