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  1. Tierarzneimittel (TAM) werden eingesetzt, um Krankheiten und Verletzungen vorzubeugen oder zu behandeln. Richtig eingesetzt können sie das Wohlbefinden, die Gesundheit und Produktivität eines Tieres s
  2. Falls Tierarzneimittel (TAM) in Zoo- und Imkereifachgeschäften abgegeben werden, bedarf es des Besuchs eines vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigten Kurses und ei
  3. Meldepflicht für Tierausstellungen und Tiermärkte Alle Viehmärkte, respektive alle Veranstaltungen mit Klauentieren, sind dem Veterinärdienst mindestens 30 Tage im Voraus zu melden. Dauern diese länge
  4. Emissionsminderndes Ausbringverfahren Basierend auf der Luftreinhalteverordnung müssen ab 1.1.2024 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Ve
  5. Über das Agrarinformationssystem GELAN findet vom 1. September bis zum 21. September 2023 die Herbsterhebung und Sömmerungserhebung statt. Der Zugang zur Anwendung GELAN erfolgt mit CH-Login über das
  6. Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in vom Kanton bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Ausnahmen davon gelten bei: Hof- und Weidetötungen Not- und Krankschlachtungen Gewisse Tierarten
  7. Leitbild & Portrait Was wir wollen und wer wir sind Leitbild (pdf, 78 KB) Portrait (pdf, 12.25 MB) Organisation Organigramm (pdf, 91 KB) Qualitätsmanagement Wir erfüllen hohe Qualitätsansprüche und ve
  8. Wissenstransfer, oder wie kommt die Wissenschaft in die Praxis? In der letzten Phase des Projekts wird der Schwerpunkt auf der Öffentlichkeitsarbeit liegen. Mit kurzen Videos und Tutorials sollen die
  9. Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt. E
  10. Einfuhr Wenn Sie Tiere über die Grenze in die Schweiz bringen, müssen Sie die Vorschriften beachten. Durch den Import von Tieren dürfen keine Tierkrankheiten eingeschleppt werden. Bezüglich zollrechtl