Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 12.
  1. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  2. Bereinigte Gesetzessammlung (BGS) Amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen (GS) Solothurnische Gerichtspraxis (SOG) Grundsätzliche Entscheide des Regierungsrates (GER) Bitte beachten Sie: Die so
  3. Allgemeine Informationen für publizierende Stellen Meldungserfassung über das Amtsblattportal Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen des Kantons Solothurn über das elektronische Amtsb
  4. Direktlink elektronisches Amtsblatt amtsblatt.so.ch Elektronisches Amtsblatt Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, die vom Staatsse
  5. Staatskalender - Telefonverzeichnis kantonale Verwaltung (pdf, 64 KB) Staatskalender - Internet- und E-Mail-Adressen (pdf, 21 KB) Staatskalender - Verzeichnis Staatskanzlei (pdf, 55 KB) Staatskalender
  6. 11.08.2020 Pflichtenheft des Amtschreiberei-Inspektors (pdf, 240 KB) 27.04.2010 Verhältnis des Amtschreibers zum Willensvollstreckers / Aufhebung des Kreisschreibens vom 8. Januar 1965 (pdf, 61 KB) 10
  7. Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 6.12.2023 Kreisschreiben zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege und der amtlichen Verteidigung (
  8. Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 16.12.2019 Weisung über die Mitteilung von Urteilen an Behörden (pdf, 523 KB) 31.01.2011 Weisung zur Akte
  9. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  10. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In