Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 36.
  1. Mittlerweile werden in den meisten Behörden Unterlagen digital erstellt und bearbeitet. Die Archivgesetzgebung unterscheidet nicht zwischen physischen und digitalen Unterlagen, aber grundsätzlich sind
  2. Wir beraten und unterstützen den Regierungsrat und die Departemente bei der Kommunikation. Dabei sind wir auch Anlaufstelle für Medienschaffende. Wir kommunizieren insbesondere via Medienmitteilungen,
  3. Pascale von Roll Staatsschreiber-Stv. Chefin Regierungsdienste Politische Rechte Tel. 032 627 20 33 pascale.vonroll@sk.so.ch Anita Schürch Leiterin Kanzleisekretariat Leiterin Administration Tel. 032
  4. Kurse Effizienz dank Aktenmanagement Dienstleistungen für Gemeinden: Die Gemeinden des Kantons Solothurn sind gemäss §41 Gemeindegesetz verpflichtet ein Archiv zu führen. Das Volkswirtschaftsdeparteme
  5. Die Zentralen Dienste sind eine Abteilung der Staatskanzlei. Ihr sind die Telefonzentrale, der Weibel- und Postdienst, die Reprozentrale und der Hauswart angegliedert. Leitung Dienste vakant Seitenlei
  6. Ein Registraturplan sollte während mehrerer Jahre verwendet werden können, deshalb muss er ausbaufähig sein. Um künftige Aufgaben und Kompetenzen möglichst am logischen Ort integrieren zu können, empf
  7. Empfohlen wird zur Gliederung der Rubriken die sogenannte "Freie Zehnergliederung" (Dezimalklassifikation: Zahlen 01-99), z.B. 4.6.1 bzw. 04.06.01 Kombinationen von römischen und arabischen Zahlen und
  8. Sachsystematisch nach Haupt- und Untergruppen . Ergänzungen mit numerischen, alphabetischen, chronologischen oder geographischen Ordnungskriterien sind möglich. Beispiel: 04 Kantonsbehörden Hauptgrupp
  9. Archivgesetz, KRB RG 150a/2005 vom 25. Januar 2006 (BGS 122.51) Archivverordnung (ArchivVO), RRB Nr. 2006/1883 vom 23. Oktober 2006 (BGS 122.511) Weisungen des Staatsarchivs betreffend die Aktenführun
  10. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw